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   OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10   

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https://dejure.org/2010,25059
OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    Der Vorlagebeschluss muss danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. § 80 BVerfGG, (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009, Az. 2 BvL 13/08 u. a., zitiert nach juris m.w.N.; BVerfGE 97, 49 ff).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    Der Vorlagebeschluss muss danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. § 80 BVerfGG, (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009, Az. 2 BvL 13/08 u. a., zitiert nach juris m.w.N.; BVerfGE 97, 49 ff).
  • LG Darmstadt, 10.04.2008 - 5 T 88/08

    Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren: Rechtmäßigkeit bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    7 Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm sind Zweifel erhoben worden (LG Darmstadt, Beschluss vom 10.04.2008, 5 T 88/08, zitiert nach juris; Hornmann, HSOG, 2. Aufl.2008, § 19 Rn 55).
  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

    Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).
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